Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

Klasse Mindestalter Vorbesitz Besonderheiten
BF17 17 Jahre / Nur mit Begleitperson, nur in Deutschland und Österreich gültig
B 18 Jahre / Kfz bis 3,5t zG, max.9 Personen incl.Fahrer
BE 18 Jahre Klasse B Für alle Anhänger bis 3,5 t zG
B 96 18 Jahre Klasse B Bis 4,25t Zuggewicht, ohne Prüfung!!!
AM 16 Jahre / Max. 50ccm und 45km/h, auch Trikes und Quads
A1 16 Jahre / Max. 125ccm und 11 kW, keine Km/h – Begrenzung
A2 18 Jahre / Max. 35 kW
A 24 Jahre / Bei Erweiterung von A2 schon mit 20 Jahren möglich, Direkteinstieg erst mit 24Jahren
L 16 Jahre / Traktor bis 40 Km/h
Mofa 15 Jahre / Einsitziges Zweirad bis max. 25 Km/h

Ein weit verbreiteter Irrtum,
entstanden durch etwas missverständliche Pressemeldungen, ist
über die Gültigkeit der Führerscheine in aller Munde.

Von wegen und die Führerscheine sind nur noch für 15 Jahre gültig!

Hier nun die korrekte Darstellung, der derzeit gültigen Rechtslage:

Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist definitiv unbegrenzt ! Lediglich
ist eine Umtauschpflicht für „Altführerscheine“ bis zum Jahr 2033 vorgeschrieben.
Wer also noch im Besitz eines grauen, oder rosa Führerscheins ist, oder auch
eines Scheckkartenführerscheins aus der Zeit vor dem 13.01.2013, muss diesen
bis spätestens 2033 in den „Neuen“, europaweit einheitlichen Kartenführerschein
umtauschen.

Dieser Kartenführerschein, der seit 13.01.2013 jedem Führerscheinbewerber, nach
bestandener Prüfung ausgehändigt wird,  muss immer nach 15 Jahren erneuert werden.
Ähnlich wie beim Pass, oder Personalausweis, ist diese Vorschrift dadurch begründet,
dass sich die Bilder im Lauf der Zeit, immer mehr vom Inhaber unterscheiden können.
Die Fahrerlaubnis bleibt, selbstverständlich ohne weitere Prüfungen, weiter gültig.
Auch während der Erneuerungsprozedur dürfen Sie weiterhin ihr Kraftfahrzeug fahren .