Klasse B + BF17

Fahrerlaubnis Klasse B

Schliesst Klasse AM und Klasse L mit ein.

Mindestalter 18 Jahre, unbefristet gültig.

Gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und mit nicht mehr als acht Personen besetzt, außer dem Fahrer.

Es dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden, oder auch mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse, ( bis zur Höhe des Gesamtmasse des Zugfahrzeugs ) sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger ) 3,5t nicht übersteigt.

Unsere Schulungsfahrzeuge

Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)

Diese Fahrerlaubnis ermöglicht es euch schon im Alter von 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Hierfür benötigt ihr eine Begleitperson, die in der BF17-Fahrerlaubnis eingetragen sein muss. Es dürfen auch mehrere Begleitpersonen festgelegt werden. Damit ergibt sich bestimmt häufiger die Möglichkeit, fahren zu können. Es muss jedenfalls immer eine der aufgeführten Begleitpersonen mitgenommen werden.
Die Begleitperson muss folgende Vorraussetzungen erfüllen:
– Lebensalter von mindestens 30 Jahren
– Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Führerscheinklasse B (oder Führerschein Klasse 3 alt)
– Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

Mit BF17 ist es euch möglich, innerhalb Deutschlands und auch innerhalb Österreichs, in Begleitung zu fahren.

Für die Klasse B / BF17 sind folgende Ausbildungsteile vorgeschrieben:
Theoretische Ausbildung: 14 Unterrichtsabende je 90 Minuten (12x Grundunterricht + 2x klassenspeziefischer Unterricht)
Praktische Ausbildung: 12 Sonderfahrten je 45 Minuten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt)

Unsere Schulungsfahrzeuge

Wenn die Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug durchgeführt wird, wird das im Führerschein eingetragen, und somit ist die Fahrerlaubnis auf Automatik-Fahrzeuge beschränkt.

Wer auf Schaltwagen lernt, darf aber durchaus auch Automatik fahren!