Tipps
Wann und wie kann ich mich anmelden?
Sie können sich jederzeit anmelden. Die Kurse sind immer fortlaufend durchführbar, sodaß Ihnen dabei keine Wartezeit entstehen muß.
Sie können die Anmeldung telefonisch, oder am Besten persönlich, bei uns im Lehrsaal tätigen. Wir sind immer mindestens 45 Minuten vor Unterrichtsbeginn schon im Lehrsaal, um Ihnen auch für eventuelle Fragen zur Verfügung zu stehen. Und selbstverständlich, können Sie sich auch hier, schon vorab mit folgendem Link, bei uns anmelden:
Was kann ich tun, wenn ich schnell fertig sein muß ?
Um die Theorie – Ausbildung zu beschleunigen, sollten Sie die Unterrichtsabende regelmäßig besuchen. Desweiteren wäre zu empfehlen, die theoretische und praktische Ausbildung parallel durchzuführen, damit eine Verzahnung der Ausbildung erreicht werden kann. Alles was theoretisch besprochen wurde, kann dann auch praktisch probiert werden.
Vergessen Sie nicht den Führerscheinantrag rechtzeitig bei der Behörde abzugeben, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen können. Denn eine Prüfung (egal welche) kann nur mit Prüfauftrag durch den TÜV durchgeführt werden, und dies kann nur durch Ihre Antragstellung in die Wege geleitet werden.
Wie früh darf man die Ausbildung beginnen ?
Frühestens ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters nimmt die Behörde ihren Antrag entgegen. Die Ausbildung wesentlich früher zu beginnen ist nicht sinnvoll, da die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters gemacht werden darf. Die praktische Prüfung darf man sogar erst 4 Wochen vor dem Stichtag (Geburtstag) machen.