Schliesst die Klassen AM + A1 + A2 mit ein.
Mindestalter 24 Jahre (bei Direkteinstieg), unbefristet gültig.
Gefahren werden dürfen:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Für die Klasse A sind folgende Ausbildungsteile vorgeschrieben:
Theoretische Ausbildung: 16 Unterrichtsabende je 90 Minuten (12x Grundunterricht + 4x klassenspeziefischer Unterricht)
Praktische Ausbildung: 12 Sonderfahrten je 45 Minuten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt)
Wenn der Vorbesitz von Fahrerlaubnis Klasse A2 schon seit 2 Jahren vorliegt, kann eine Ausbildung entfallen! Man spricht dann von einer Aufstiegsprüfung. Dann ist also keine theoretische – Ausbildung, oder – Prüfung vorgeschrieben. Für die praktische Ausbildung sind dann lediglich eine Einweisung und min. 2 Übungsstunden* auf der grösseren Maschine notwendig, bevor die praktische Prüfung gemacht werden kann.
Dann ist auch das Mindestalter nicht mehr relevant! Das heisst, dass eventuell schon mit 20 Jahren diese Fahrerlaubnis erworben werden kann, wenn der Führerschein Klasse A2 seit dem 18. Geburtstag vorlag.
* falls nicht mehr Fahrstunden notwendig werden, um die Prüfungsanforderungen erfüllen zu können