Hierbei handelt es sich nicht um einen amtlichen Führerschein, sondern lediglich um eine Prüfbescheinigung.
Mindestalter 15 Jahre, unbefristet gültig.
Gefahren werden dürfen:
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
maximal 25 km/h bbH,
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Für die Mofa-Prüfbescheinigung sind folgende Ausbildungsteile vorgeschrieben:
Theoretische Ausbildung: 6 Unterrichtsabende je 90 Minuten (entweder spezieller Mofa-Kurs, oder mit Fahrschülern, die Klasse AM, A1, A2 oder A machen)
Praktische Ausbildung: Nur 90 Minuten Grundausbildung.
Es gibt keine praktische Prüfung, nur Theorieprüfung!