Mindestalter 16 Jahre, unbefristet gültig.
Gefahren werden dürfen:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Ebenso dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger, gefahren werden.
Für die Klasse L sind folgende Ausbildungsteile vorgeschrieben:
Theoretische Ausbildung: 14 Unterrichtsabende je 90 Minuten (12x Grundunterricht + 2x klassenspeziefischer Unterricht)
Praktische Ausbildung: entfällt