Vorraussetzung: Führerschein Klasse B
Mindestalter 18 Jahre, unbefristet gültig.
Gefahren werden dürfen:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Also Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Für die Klasse BE sind folgende Ausbildungsteile vorgeschrieben:
Theoretische Ausbildung: entfällt, keine Theorieausbildung notwendig.
Praktische Ausbildung: 5 Sonderfahrten je 45 Minuten (3x Überland, 1x Autobahn, 1x Nachtfahrt)
Es wird lediglich eine praktische Prüfung verlangt, die theoretische Prüfung entfällt.
( Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B )
Vorraussetzung: Führerschein Klasse B
Mindestalter 18 Jahre, unbefristet gültig.
Gefahren werden dürfen:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Also Zugfahrzeuge der Klasse B + Anhänger über 750 kg, bis zu einem Zuggewicht von nicht mehr als 4,25t.
Für die Klasse B 96 sind folgende Ausbildungsteile vorgeschrieben:
Eine theoretische Ausbildung von 2,5h (150min)
Praktische Ausbildung von 3,5h (210min)
Praktische Ausbildung 1h (60min) im Realverkehr
Es ist keine Prüfung vorgeschrieben.