Klasse AM

Fahrerlaubnisklasse AM

Mindestalter 16 Jahre, unbefristet gültig.

Gefahren werden dürfen:

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h (Moped, Mokick);
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Für die Klasse AM sind folgende Ausbildungsteile vorgeschrieben:
Theoretische Ausbildung: 14 Unterrichtsabende je 90 Minuten (12x Grundunterricht + 2x klassenspeziefischer Unterricht)
Praktische Ausbildung: Nur Grundfahrübungen, keine Sonderfahrten. Ausbildung im Realverkehr selbstverständlich auch!

Auch wenn die Ausbildung und Prüfung auf einem Automatik-Roller durchgeführt wird, ist der Führerschein

auch für Schaltfahrzeuge gültig. Also kein Automatik-Eintrag im Führerschein!

Unsere Schulungsfahrzeuge