Klasse BE + B 96

Fahrerlaubnisklasse BE

Vorraussetzung: Führerschein Klasse B

Mindestalter 18 Jahre, unbefristet gültig.

Gefahren werden dürfen:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Also Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Für die Klasse BE sind folgende Ausbildungsteile vorgeschrieben:
Theoretische Ausbildung: entfällt, keine Theorieausbildung notwendig.
Praktische Ausbildung: 5 Sonderfahrten je 45 Minuten (3x Überland, 1x Autobahn, 1x Nachtfahrt)

Es wird lediglich eine praktische Prüfung verlangt, die theoretische Prüfung entfällt.

Fahrerlaubnisklasse B96

( Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B )

Vorraussetzung: Führerschein Klasse B

Mindestalter 18 Jahre, unbefristet gültig.

Gefahren werden dürfen:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Also Zugfahrzeuge der Klasse B + Anhänger über 750 kg, bis zu einem Zuggewicht von nicht mehr als 4,25t.

Für die Klasse B 96 sind folgende Ausbildungsteile vorgeschrieben:
Eine theoretische Ausbildung von 2,5h (150min)
Praktische Ausbildung von 3,5h (210min)
Praktische Ausbildung 1h (60min) im Realverkehr

Es ist keine Prüfung vorgeschrieben.