Schliesst die Klassen AM + A1 mit ein.
Mindestalter 18 Jahre, unbefristet gültig.
Gefahren werden dürfen:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50ccm Hubraum und mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Für die Klasse A2 sind folgende Ausbildungsteile vorgeschrieben:
Theoretische Ausbildung: 16 Unterrichtsabende je 90 Minuten (12x Grundunterricht + 4x klassenspeziefischer Unterricht)
Praktische Ausbildung: 12 Sonderfahrten je 45 Minuten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt)
Wenn der Vorbesitz von Fahrerlaubnis Klasse A1 schon seit 2 Jahren vorliegt, kann eine Ausbildung entfallen! Man spricht dann von einer Aufstiegsprüfung. Dann ist also keine theoretische – Ausbildung oder – Prüfung vorgeschrieben. Für die praktische Ausbildung sind dann lediglich eine Einweisung und mindestens 2 Übungsstunden* auf der grösseren Maschine notwendig, bevor die praktische Prüfung gemacht werden kann.
* falls nicht mehr Fahrstunden notwendig werden, um die Prüfungsanforderungen erfüllen zu können